B.G.U. 4 ⇧
ἐν τῇ | Ψιν̣αλειτ(ρειω ) G.-H., P. Teb. II 412. διώ(ρυγι) χτλ.
Örtel möchte die in P. Jand 53, 1 abgekürzt überlieferte Form διώρυχος Ψεναλιτίδος auch hier einsetzen; vgl. aber Fay. 77,5 und 78,6.
Die Inhalte der angezeigten Korrekturen stammen aus den Online-Beständen von
BL I , BL II 2 , BL V
Weitere identifier und Links:
TM 9453
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bgu;4;1076
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HGV 9453