B.G.U. 2 ⇧
2-4
Zu übersetzen: ,,Von der . Stunde des Nachmittags an bis zu der 6. Stunde am Vormittag des 8. des laufenden Monats", P. L. Bat. 12, S. 77, A. zu Nr. 92.
8-22
In der Lücke auf der rechten Seite des Textes haben wohl die Zahlen der Naubia gestanden, P. L. Bat. 12, S. 77, A. zu Nr. 92.