O. Wilcken 2 ⇧
Die ναυλοδόκωνSteuer, die hier μερισμός genannt wird, kann nicht eine Handelssteuer gewesen sein (so Wilcken Bd. I S. 263). W. irrt daher, wenn er dies O. S. 583 als Beleg der Einziehung des χειρωνάξιον durch πράκτορες anführt.
Die Inhalte der angezeigten Korrekturen stammen aus den Online-Beständen von
BL II 1 , BL III
Weitere identifier und Links:
TM 77809
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o.wilck;;1477
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HGV 77809