Die ναυλοδόκωνSteuer, die hier μερισμός genannt wird, kann nicht eine Handelssteuer gewesen sein (so Wilcken Bd. I S. 263). W. irrt daher, wenn er dies O. S. 583 als Beleg der Einziehung des χειρωνάξιον durch πράκτορες anführt.