P. Baden 4 ⇧
Siehe jetzt P. Baden 4
Siehe jetzt O. Baden 4
→ Nd.: S.B. 26. 16830.
Trotz des herakleopolitischen Fundorts deutet das Formular auf eine Abfassung im Oxyrhynchites, P. Heid. 5, S. 330, Anm. 289.
ὀλ̣[ί]|γο(υ) φαῦλα → ὀλ[ί]|γο(ν) <ἢ πάντα> φαῦλα, P.J. Sijpesteijn, H. Harrauer, Misc.Pap. 1 S. 126 (zu P. Heid. 4).
27f.
Bell, brieflich, vermutet τὰ ἴσα̣ [ἐν πρω] |23 τίῳ οἴν<ῳ> unter Vergleich von P. Lond. 5, 1764, 7 (vgl. zu P. Flor. 1, 65, 15). Möglich ist πρωτίο, B.
7
Zum Namen Φυλακὴ ῾Ιππῶνος, den ich dem vermutlichen Fundort Quarâra zugesprochen habe, hat W. a. a. O. ausgeführt, daß ,,das Kloster (das ja in der Wüste liegt, während das Dorf natürlich im Fruchtland) nicht nach dem Dorfe orientiert wird, sondern nach einer φυλακή, einer Wachtstation, etwa am Wüstenrande, die ihrerseits als die φυλακή des Dorfes ῾Ιππτώνων (anderweitig bekannt) bezeichnet wird". So will W. im Text ῾Ιππʱ͂νος in ῾Ιππώνων verbessern. Eine Situationsskizze in leider recht unvollständiger Ausführung jetzt bei H. Ranke, Koptische Friedhöfe bei Karâra Plan I hinter Taf. 25. Sie zeigt das Kloster inmitten der Friedhöfe, nahe einem Nilarme. Die antike (speziell byzantinisch-arabische) Siedlung ist unmittelbar südlich des Dorfes, wenige Schritte von dem nördlichen Friedhof in Häuserresten festgestellt. Das antike Dorf liegt also so wenig wie das heutige Qarâra ,,im Fruchtlande", ondern am Wüstenrande, in der ᾽Αραβία. Ebenso zweifellos aber liegt das Kloster in seiner Dorfgemarkung (περ∫! ). Es mag sein, daß dieses Dorf - andere antike Siedlungen sind in weitem Umkreise nicht vorhanden - aus einer Wachtstation erwachsen ist; ich erinnere mich eines mitten in dem Gräberfeld gelegenen, leicht besteigbaren Hügels mit weitem Ausblick. Aber das ändert nichts an meinem Ergebnis, daß die antike Siedlung bei Qarâra Φυλακή ῾Ιππῶνος war und nicht das anderweitig bekannte ῾Ιππώνων, B.
13-14
Fragment a): πρὸς ἀλλ[ήλους --- gehört direkt an Fragment b): Σ̣εφὼ Νεμζηην καὶ δίδ̣[ωκας]; → πρὸς ἀλλ[ήλους συμ] | πεφωνεμένην (l. -ημένην) καὶ ἀ̣ρ̣έ̣[σασαν vel sim., P. Heid. 4, S. 290.
25-26
ὀλ̣[ί]|γο(ν) <ἢ πάντα> φαῦλα (B.L. 8, S. 15) → wohl ὄξ̣[η ἤ]|γου(ν) φαῦλα, P. Heid. 5, S. 326, Anm. 254.
30
Die Notarsunterschrift ist viell. lateinisch, N. Kruit, Z.P.E. 94 (1992), S. 177 und Anm. 30.