P. Par. ⇧
Die von Wilcken bearbeiteten ,,Urkunden der Ptolemäerzeit" (UPZ.) werden in naher Zeit erscheinen, doch können die Nummern, unter denen die P. Par. daselbst stehen, zurzeit noch nicht überall angegeben werden. Diese Nummern werden übrigens aus den Übersichten, die den UPZ angehängt werden, zu ersehen sein.
→ UPZ 2 190
U.P.Z. 2 ⇧
18
Die Einfügung eines σ von Wilcken προ<σ>ώφειλεν wird abgelehnt, H. Kühnert, Zum Kreditgeschäft S. 24, A. 4.