P. Par. ⇧
Die von Wilcken bearbeiteten ,,Urkunden der Ptolemäerzeit" (UPZ.) werden in naher Zeit erscheinen, doch können die Nummern, unter denen die P. Par. daselbst stehen, zurzeit noch nicht überall angegeben werden. Diese Nummern werden übrigens aus den Übersichten, die den UPZ angehängt werden, zu ersehen sein.
Neudr. Wilcken, UPZ I 112.
IV 12
L. πλὴν τῶν ἐπὶ τῆς [πράσεως] συνκαταγραφησομένων, Wilcken bei E. Schönbauer, Liegenschaftsrecht S. 28.
U.P.Z. 1 ⇧
Zu datieren zwischen 22.7. und 8.9.204 v.Chr., G. Casanova, Aeg. 68 (1988), S. 15.Zur Paläographie vgl. R. Seider, Paläographie 3.1 S. 323-325mit Photo (Ausschnitt).