Editionen in
HGV 19260

P. Oxy. 59

Es handelt sich nicht um eine Meldung der erfolgten ἐπίκρισις, sondern um die Anzeige, daß die Gemeldeten das Alter erreicht hätten, um zum εἰσκριτικόν herangezogen zu werden, B. Kramer, Archiv 40 (1994), S. 180.
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Die Erg. διαγεγραφέναι wird abgelehnt, P. Hamb. 4. 245, zu Z. 15-17.