Es handelt sich nicht um eine Meldung der erfolgten ἐπίκρισις, sondern um die Anzeige, daß die Gemeldeten das Alter erreicht hätten, um zum εἰσκριτικόν herangezogen zu werden, B. Kramer, Archiv 40 (1994), S. 180.
Weitere identifier und Links: TM 19260 = p.oxy;59;3974 = HGV 19260
Es handelt sich nicht um eine Meldung der erfolgten ἐπίκρισις, sondern um die Anzeige, daß die Gemeldeten das Alter erreicht hätten, um zum εἰσκριτικόν herangezogen zu werden, B. Kramer, Archiv 40 (1994), S. 180.