O. Wilcken 2 â§
FĂźr die Datierung vgl. P. Coll.Youtie 1, S. 337, Anm. 10.
Da es sehr ungewÜhnlich ist, fßr jährlich zahlbare Steuern im 1. Monat des Jahres, fßr welche man sie schuldete, zu zahlen, so ist das Datum in Z. 7 wahrscheinlich der 6. Sept. 147.