C.Ord.Ptol. ⇧
Siehe M.Th. Lenger, C.Ord.Ptol., Bilan des additions et corrections (1964-1988), S. Compléments à la bibliographie, 1990.
Geschrieben auf das Ro, aber transversa charta; das Vo ist leer (am Original geprüft von L.C. Youtie), E.G. Turner, P. Rainer Cent. S. 151 zu P. Mich.Zen. 70.
P. Mich.Zen. ⇧
Englische Übersetzung: R.S. Bagnall - P. Derow, The Hellenistic Period, S. 216-217.
S.B. 4 ⇧
3
Edgar hat in seiner Neuausgabe P. Mich. Zen. Nr. 70 in Z. 3 hinter Ζήνωνι ein Komma gesetzt, was Wilcken, Archiv 10 (1931), 75 für unrichtig hält.
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von Edgar sprachlich richtig, aber ohne juristischen Sinn übersetzt. M. San Nicolò, Byzantinische Zeitschrift 30 (1929/30), 158 f , deutet, daß ,,sie wegen einer (erfolgten) ὑπερημερία nicht ausgeschlossen (präkludiert) werden dürfen", was sprachlich unmöglich ist. Wilcken, Archiv 10 (1931), , ergänzt ὑπὸ oder διὰ vor τῆς ὑπερημερίας: alle Gestellungsbürgen sollen, wenn sie die Person gestellt haben, frei sein von der Bürgschaft und sollen durch die Überschreitung des Termins (von dieser Befreiung) nicht ausgeschlossen werden.