Editionen in
HGV 50749

O. Wilcken 2

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Der Vorschlag, in Z. 5 διακ(είμενου) σίτου μισθ(οῦ) zu lesen und den Text als Zahlung für Steuer für die Wasserschutzpolizei zu interpretieren (so O. Eleph.D.A.I.K. 18, Anm. zu Z. 3-4), ist wohl abzulehnen, weil ποταμοφυλακίδος nicht da steht, die Zahlung viel niedriger ist als üblich und gezahlt wird im Februar statt am Ende des Jahres, N. Kruit.