P. Par. â§
Die von Wilcken bearbeiteten ,,Urkunden der Ptolemäerzeit" (UPZ.) werden in naher Zeit erscheinen, doch kĂśnnen die Nummern, unter denen die P. Par. daselbst stehen, zurzeit noch nicht Ăźberall angegeben werden. Diese Nummern werden Ăźbrigens aus den Ăbersichten, die den UPZ angehängt werden, zu ersehen sein.
(P. Berol 1) SB 1 4503
S.B. 1 â§
1966f.
Als Nachtrag zu BL II 1 verweise ich auf die richtige Behandlung dieser Texte durch Crum, Bell, Wadi Sarga S. 156; vgl. Bilabel, Aegyptiaca 2, Aegyptus 13 (1933 im Druck).
Dieselbe Parteien auch im koptischen C.P.R. 4. 23, vgl. die Einl. dazu und P. Heid. 5, S. 141-142.