B.G.U. 14 â§
Die Landregister sind wohl zu datieren auf das 2. Jahrh. v.Chr., C.Ptol.Sklav., S. 977. [Es sei aber aufgemerkt, daĂ 2436 von derselben Hand geschrieben ist als 2374: eine Eingabe an Ptolemaios IX. Vgl. auch die ebenfalls aus derselben Kartonage stammenden (siehe B.G.U. 14, S. VI-VII) B.G.U. 2401-2416 mit Einl.]
34
Zu Berenike, Tochter des Eubios, und zur Datierung siehe die Ber. zu B.G.U. 14. 2440, Z. 62.
Zu datieren auf die 1. Hälfte des 1. Jahrh. v.Chr., P. Berl.Salmen., S. 48 (vgl. B.L. 9, S. 34).