S.B. 16 ⇧
Im linken Teil des Verso: der Schluß (nicht Anfang) einer weiteren Abrechnung (gegen die Anm. im S.B.), vgl. ed.pr., M. Richter, S.B. 18, S. 483.
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BL IX
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TM 16265
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sb;16;12576
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HGV 16265