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τόκους: viell. betrachtete man Unterhalt als ,,Zins", d.h. als Gegenleistung für das von ihr eingebrachte Kapital, H. Maehler, Gnomon 62 (1990), S. 407.
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BL IX
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TM 12456
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p.muench;3.1;101
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HGV 12456