P. Hib. 1 ⇧
S. 8
Vl. Τοσάχ(μις), P. Tebt. 3 2. 838, 13.
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Bei den συρίαι handelt es sich um Fracht (Kleider oder Mäntel; vgl. die Anm. des Herausg.), nicht um die Segel, H.-J. Geschwinder, Die Gefahrtragung nach Gefahrenbeherrschung im Recht der Papyri S. 12, Anm. 1 (W.B. II, Spalte 556 ist entsprechend zu ändern).