Abgedruckt und interpretiert von P. M. Meyer, Juristischer Papyrusbericht 1 (Zeitschrift f. vergleich. Rechtswissenschaft 39, 1921, 268); dazu Wilcken, Archiv 7, 81f., der Meyers Ansicht, daß die Entscheidung nicht vom König, sondern von einem Kollegialgerichtshof gefällt worden sei, für falsch hält.