denkt Sch., Schubart, Gnomon 6 (1930), S. 613 (ebenso Z. 35), etwa an ἐπεί ἐξ οὗ (oder ἀφ᾽ οὗ) ἀπεσπάσθης; es scheint aber nicht so dazustehen. Schmidt, Philol. Wochenschr. 50 (1930), 675 dagegen ἐπεὶ ὧ[ν ὑπ]έ̣θου, von der Entziehung gegenüber den übernommenen Pflichten.