Der Hgb. sagt in Grundzüge S. 226 zu Unrecht, dass eine derartige ἀπογραφή seit langem nicht eingefordert ist. Es sind dem Jahre 309 zwei Zensusperioden vorausgegangen, P. Cair. Isidor. 8, 11 A.
Weitere identifier und Links: TM 13025 = p.sakaon;;1 = HGV 13025
Der Hgb. sagt in Grundzüge S. 226 zu Unrecht, dass eine derartige ἀπογραφή seit langem nicht eingefordert ist. Es sind dem Jahre 309 zwei Zensusperioden vorausgegangen, P. Cair. Isidor. 8, 11 A.