Neudr. Mitteis, Chrestom. II 32. Ein Doppel zu Kol. II, 12-22 ist P. Heidelb. Inv. Nr. 1277; die geringen Abweichungen des Doppels bringt v. Druffel, Philol. 72 (1913) S. 196. Außerdem besitzt Heidelberg ein zu P. Grenf. I 11 gehöriges Bruchstück, einen schmalen Streifen, der in Kol. I, 8-23 einzufügen ist. Mit Hülfe dieses Streifens stellt v. Druffel den Text - unter Zugrundelegung des von Mitteis abgedruckten Textes - wie folgt her: