χς = χ(ειριστικοῦ). Das χειριστικόν ist ein Beitrag für die Einziehungsgebühren der Kopfsteuer, der geleistet wird von allen, die Kopfsteuer zahlen, V. B. Schuman, Aeg. 39 (1959), S. 224.
χς = χ(ειριστικοῦ). Das χειριστικόν ist ein Beitrag für die Einziehungsgebühren der Kopfsteuer, der geleistet wird von allen, die Kopfsteuer zahlen, V. B. Schuman, Aeg. 39 (1959), S. 224.