Neudr. Wilcken, Chrestom. I 174. Die 1. Hand ist im Schriftzuge ganz ähnlich und wahrscheinlich gleich derjenigen Hand, welche die von Zucker herausgegebene Urkunde aus der Statthalterkanzlei (Sitzber. Akad. Berlin XXXVII) geschrieben hat. Ibscher u. Plaumann briefl., laut Orig.