Bei den συρίαι handelt es sich um Fracht (Kleider oder Mäntel; vgl. die Anm. des Herausg.), nicht um die Segel, H.-J. Geschwinder, Die Gefahrtragung nach Gefahrenbeherrschung im Recht der Papyri S. 12, Anm. 1 (W.B. II, Spalte 556 ist entsprechend zu ändern).