Vgl. E. Schönbauer, Liegenschaftsrecht S. 7f.Neben einem Stückchen eines Auszuges aus nicht erhaltenen Teilen des P. Hal. 1 sind in P. Gurob. S. 17f. Auszüge der Zeilen 24-28; 32; 44-46; 55 herausgegeben. Dazu Wilcken, Archiv 7 71, der sich gegen Schubarts, These in Gött. Gel. Anz. 1913 622 wendet, wonach der P. Hal. 1 ,,einen Auszug aus den Grundordnungen von Arsinoe (bei Edfu) darstelle".