πράξηις γ᾽ οἴκ[ οθεν, παρά] γ̣ραψε ἡμῖν ὑπὸ χεῖρα , ια ἵκτλ. Crönert, Lit. Zentralbl. 1908, 270; Crönert erklärt: ,,von welchen du aber die Schuld aus ihrem Vermögen eingefordert hast, schreib uns sogleich". Crönert, Lit. Zentralbl. 1908, 270.