Die Ergänzung εἰς ᾶ]κ̣[ύρωσιν ist juristisch zweifelhaft: in den ptolemäischen Schuldurkunden fehlt sonst die ἀκύρωσις-Erklärung, H.-A. Rupprecht, Studien zur Quittung im Recht der graeco-ägyptischen Papyri S. 12, Anm. 45.