Es handelt sich um eine Vorauszahlung, die auf den Pachtvertrag Bezug nimmt, H.-A. Rupprecht, Studien zur Quittung im Recht der graeco-ägyptischen Papyri S. 36, Anm. 50.
Es handelt sich um eine Vorauszahlung, die auf den Pachtvertrag Bezug nimmt, H.-A. Rupprecht, Studien zur Quittung im Recht der graeco-ägyptischen Papyri S. 36, Anm. 50.