ἔνοχοι εἴημεν τῷ ὅρ[κῳ] ὁπηνίκ᾽ ἂν εὖ συνθῶμεν, – συνθῶμεν ist nicht auf den Vertragsabschluss, sondern auf den Eid oder eigentlich auf die χειρογραφία zu beziehen und der Nachsatz ist zu übersetzen: ,,sobald ich (sie) richtig aufgesetzt habe", - allerdings ist auch damit die Schwierigkeit mit der aktiven Verbalform noch nicht überwunden, M. San Nicolò, Oriental. Literaturzeitg. 37 (1934), S. 600.