Eine Datierung nach dem 26.4.644 n.Chr. ist nicht auszuschließen (mit der ed.pr. gegen B.L. 8, S. 113), P. Heid. 7, S. 161, Anm. 7.
Eine Datierung nach dem 26.4.644 n.Chr. ist nicht auszuschließen (mit der ed.pr. gegen B.L. 8, S. 113), P. Heid. 7, S. 161, Anm. 7.