ὥστε φυ[λάττειν κτλ. ….. νεανίσκους ist zu übersetzen: die Jünglinge zu überwachen und bei der Arbeit einzuteilen, H.-J. Geschwinder, Die Gefahrtragung nach Gefahrenbeherrschung im Recht der Papyri S. 30, Anm. 2.