| ῾Ο πρὸς τῇ διαλο(γῇ) χ̣ρ̣η̣(ματισμῶν) (5.H.) ᾽α̣λ̣έ̣ξ̣(ανδρος) κεχρη(μάτικα). | αὐρηλίῳ Διδύμῳ κτλ. Die ersten fünf Worte der Zeile 4 sind dem Alexander zu seiner Erleichterung von einem Bürobeamten niedergeschrieben, worden; dieser Bürobeamte hat auch Zeilen 1 bis 3 geschrieben, jedoch mit Ausnahme des Datums Παῦνι ια. Dieses Datum rührt als subscriptio von der eigenen Hand des Erzrichters Didymos her. Darum ist vor Παῦνι der Vermerk (6. H.) einzuschieben. Pr., laut Lichtbild.