(In arsinoitischen Verträgen des 6. und 7. Jahrh.) Die Auflösung zu ἐν Ἀρ(σινοιτῶν πόλει) scheint die richtige zu sein, vgl. die Literaturangaben in P. Eirene 2. 28, Anm. zu Z. 5.
(In arsinoitischen Verträgen des 6. und 7. Jahrh.) Die Auflösung zu ἐν Ἀρ(σινοιτῶν πόλει) scheint die richtige zu sein, vgl. die Literaturangaben in P. Eirene 2. 28, Anm. zu Z. 5.