Die Anm. in P. L.Bat. 25, S. 152, Anm. 2, daß [L] γ̣̄ nicht ausgeschlossen ist, weil es auch anderswo Jahres-nummern mit Strich gibt, trifft nicht zu: in B.L. 8, S. 19 ist [∟ ]γ̄ aus anderen Grunden abgelehnt.