Die erste Quittung (Z. 1-6) ist auf den 1.8.309 n.Chr. zu datieren; die zweite (Z. 7-11) dürfte nicht lange danach geschrieben sein, B. Palme, ᾽Απαιτητής S. 245, Anm. 149.
Die erste Quittung (Z. 1-6) ist auf den 1.8.309 n.Chr. zu datieren; die zweite (Z. 7-11) dürfte nicht lange danach geschrieben sein, B. Palme, ᾽Απαιτητής S. 245, Anm. 149.