In Frage kommt auch noch (vgl. B. L. S. 3) die Ergänzung: [Αἰλίωι Που]βλ̣ί̣ωι, doch füllt diese Ergänzung den Raum nicht aus, falls die Zeile 1 nicht eingerückt war. P. Soc. VI 716 Anm. 1. Pr.