Der Hg. kommentiert in der Anm. zu Z. 12: ,, ,noch eine’ uneheliche Tochter"; das ist nicht korrekt: von Z. 11 muß zu ἄλλη ν ergänzt werden ἀδελφήν; zu übersetzen: ,,another sister, (also) without a legal father", H.C. Youtie, Z.P.E. 9 (1972), S. 133, Anm. 5.