Von derselben Hand wie B.G.U. 3. 859 und 889, vgl. B.L. 1, S. 77 zu B.G.U. 3. 889; die unveröffentlichte Z. zwischen Kol. II, Z. 7 und 8 sind Von demselben Pakysis geschrieben, der auch P. Louvre 1. 48-65 geschrieben hat, siehe die Einl. dazu.
Von derselben Hand wie B.G.U. 3. 859 und 889, vgl. B.L. 1, S. 77 zu B.G.U. 3. 889; die unveröffentlichte Z. zwischen Kol. II, Z. 7 und 8 sind Von demselben Pakysis geschrieben, der auch P. Louvre 1. 48-65 geschrieben hat, siehe die Einl. dazu.