Eine weitere Ausfertigung des Textes, von derselben Hand geschrieben, ist B.G.U. 15. 2458; danach zu datieren: Phamenoth 177 n.Chr., B.G.U. 15. 2458, Einl.
Eine weitere Ausfertigung des Textes, von derselben Hand geschrieben, ist B.G.U. 15. 2458; danach zu datieren: Phamenoth 177 n.Chr., B.G.U. 15. 2458, Einl.