Diese Urkunde gehört inhaltlich zu BGU. 719, doch von anderer Hand geschrieben; die ἀναγραφή-Vermerke rühren von einer und derselben Hand her. Kreller, Erbrechtl. Untersuchungen S. 231 Anm. 37.
Diese Urkunde gehört inhaltlich zu BGU. 719, doch von anderer Hand geschrieben; die ἀναγραφή-Vermerke rühren von einer und derselben Hand her. Kreller, Erbrechtl. Untersuchungen S. 231 Anm. 37.