möchte Wilcken, Archiv 7 303f. folgendermaßen emendieren: συνγεινό|4 μενοι <Νεχθύρει τῶι ἐφ᾽ ὑμῶν τεταγμέ­νωι> εἰς τὼ (= τὸ) τὸν τόπον |5 ἐν ἀσφαλείαι usw. Ich kann mich dieser kühnen Konjektur schon aus sprachlichen Gründen nicht anschließen, möchte aber auch darauf hinweisen, daß die Ergänzung für 1 Zeile zu groß ist, unter der Annahme, daß die von W. vorausgesetzte Urschrift ebenso wie unser Text eingeteilt war; diese Annahme allein ließe ja W.s Abirrung μενοι, ­μενωι wahrscheinlich sein, B. Schubart, Orientalistische Literaturzeitung 27 (1924), 21 sieht in dem Text ein amtliches Schreiben.