vgl. O. Theb. S. 27. - Die Person, der das O. ausgestellt wurde, ist wohl aus Nachlässigkeit ausgelassen.
Weitere identifier und Links: TM 50787 = o.theb.taxes;2;97 = HGV 50787
vgl. O. Theb. S. 27. - Die Person, der das O. ausgestellt wurde, ist wohl aus Nachlässigkeit ausgelassen.