Die Berichtigung τ̣έ̣(λους) [ὠν(ίων) (vgl. B.L. IV, S. 116) wird abgelehnt; ,,die kaum erkennbaren Schriftspuren sind als ἀ̣[ν]α̣[κ( ) zu deuten", W. Müller, Mitteil. Instit. Orientforschung 6 (1958), S. 5.