Die Lesung ὑπ(ὲρ) (ἀρουρῶν) λ oder α (vgl. B.L. 2.1, S. 67) η̄ῑς̄ wird angezweifelt; nach ὑπ(έρ) ist die Angabe des Zahlungsgrundes, des Steuerjahres und des Ortes, oder παρὰ σοῦ κ̣έ̣ρ̣μ̣(ατος) zu erwarten, B. Palme, ᾽Απαιτητής S. 239, Anm. 67.(Nicht überprüfbar, weil das Original unauffindbar ist.)