ἔχω (δραχμὰς) ρο Χοιὰχ η– | εἰς τόκον: dies dürfte ein nachträglich eingeschobener Vermerk sein, während τοῦ Παῦνι noch mit Z. 30 zusammengehört, P. Heid. 8, S. 291, Anm. 29.