Der abgedruckte Text gibt nur die vom Herausgeber neben dem Original mitgeteilte korrigierte Fassung wieder. Wegen der ursprünglichen Fassung vgl. J.Jur.P. 13 (1961), S. 77.Nd. B.G.U. 10. 1996.
Weitere identifier und Links: TM 1872 = p.zen.pestm;;41 = HGV 1872
Der abgedruckte Text gibt nur die vom Herausgeber neben dem Original mitgeteilte korrigierte Fassung wieder. Wegen der ursprünglichen Fassung vgl. J.Jur.P. 13 (1961), S. 77.Nd. B.G.U. 10. 1996.