κατ̣α̣[βῆν]α̣ι̣ kann nicht stimmen, denn καταβαίνειν wird nur von Reisen landabwärts oder nilabwärts gebraucht, es kommt aber nur eine Reise des Beklagten nilaufwärts nach Herakleopolis in Frage. Vielleicht ist μ̣ητ̣᾽ ἀν̣α̣[πλε]ῖν oder ähnlich zu ergänzen, E. Berneker, Zur Geschichte der Prozesseinleitg. im ptolem. Recht (1930), S. 87 A. 1.