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Vervollständigt in P. Soc. 8, 976. - Eine ἔντευξις, die nach Wilcken, Archiv 7, 83, wirklich an den König gegangen, von diesem aber an Apollonios weitergegeben worden ist (ebenso P. M. Meyer, Zeitschr. f. vergleich. Rechtswissenschaft 39 (1921), S. 269). Das ᾽Απολλωνίω̣ ist von der kgl. Kanzlei samt dem Empfangsvermerk geschrieben, nachdem der König die Eingabe durch Subskription auf dem Rekto erledigt hatte.

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