Viell. ist die Feststellung zu ergänzen, daß die Ware vom Schuldner gekauft worden ist, A. Jördens, Z.P.E. 98 (1993), S. 274, Anm. 63.
Weitere identifier und Links: TM 16220 = p.anag;;pg174 = HGV 16220
Viell. ist die Feststellung zu ergänzen, daß die Ware vom Schuldner gekauft worden ist, A. Jördens, Z.P.E. 98 (1993), S. 274, Anm. 63.