bleeding edge
 

Gehören zusammen mit S.B. 1. 8, sowie P. Soc. 1. 101, 102 und 108 und vielen anderen bis jetzt unveröffentlichten Fr. zur selben Rolle wie P. Thmouis 1. Es handelt sich wohl um eine Kopie eines in 170/171 n.Chr. redigierten Registers, geschrieben Von nur einem Schreiber. Nicht zugehörig sind B.G.U. 3. 976-980 (gegen die Einl. zu B.G.U. 3. 976), siehe die Ber. dazu. Zur Rolle siehe P. Thmouis 1, S. IX-X und die Einl.

Siehe auch:

TM (HGV) DDB Links im Internet
20074 bgu;3;902
20075 bgu;3;903
20076 bgu;3;904
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